AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TopGlanz Hannover
1. Anwendungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von TopGlanz erbracht werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sollten wir uns an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, sind die Regelungen der jeweiligen Ausschreibungsunterlagen vorrangig.
1.2. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von vier Wochen ab dem Datum der Ausstellung, sofern keine abweichende Frist im Angebot genannt ist. Nach Ablauf dieser Frist ist ein neues Angebot erforderlich.
1.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss und Laufzeit
2.1. Ein Vertrag zwischen TopGlanz und dem Auftraggeber kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch TopGlanz zustande.
2.2. Die Laufzeit des Vertrags sowie Kündigungsfristen richten sich nach den individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag. Sofern keine besonderen Bestimmungen vereinbart wurden, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
2.3. Bei befristeten Verträgen endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3. Leistungsbeschreibung und Umfang
3.1. Die von TopGlanz zu erbringenden Dienstleistungen werden im jeweiligen Vertrag detailliert beschrieben. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, müssen separat beauftragt und vergütet werden.
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter von TopGlanz Zugang zu allen notwendigen Bereichen und Ressourcen haben, die für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlich sind, wie z. B. Wasser, Strom und Schlüsseln zu entsprechenden Räumen.
3.3. TopGlanz behält sich vor, Anpassungen in der Ausführung der Dienstleistungen vorzunehmen, sofern diese zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig sind und den Auftraggeber nicht unzumutbar belasten.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, TopGlanz rechtzeitig über sämtliche relevanten Besonderheiten des Objekts, insbesondere technische Anlagen und mögliche Gefahrenquellen, zu informieren.
4.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass TopGlanz-Mitarbeitern alle notwendigen Zugangsrechte gewährt werden. Schlüssel und Zugangsdaten sind sicher zu verwahren und bei Bedarf rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.3. Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, wie Wasser- und Stromanschlüsse, für die Durchführung der vereinbarten Leistungen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung für die Dienstleistungen von TopGlanz wird in der Regel monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen.
5.2. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, behält sich TopGlanz das Recht vor, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
5.3. Alle Preise verstehen sich in netto und Euro, soweit diese nicht ausdrücklich als Endpreise angegeben sind.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. TopGlanz haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
6.2. Für Schäden, die durch äußere Einflüsse oder Mängel am Objekt selbst entstehen, übernimmt TopGlanz keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Witterungseinflüsse, bauliche Mängel oder behördliche Anordnungen.
6.3. Die Haftungshöchstgrenze richtet sich nach der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung (5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
7. Reklamationen und Nachbesserungen
7.1. Beanstandungen sind TopGlanz unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Einwände, die nicht spätestens sieben Tage nach Leistungserbringung geltend gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden.
7.2. TopGlanz ist zur Nachbesserung verpflichtet, wenn die erbrachte Leistung den vertraglich festgelegten Anforderungen nicht entspricht. Ist die Nachbesserung nicht erfolgreich, steht dem Auftraggeber das Recht auf eine angemessene Minderung der Vergütung zu.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1. TopGlanz verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
8.2. Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
9. Höhere Gewalt
9.1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung beeinträchtigen, berechtigen TopGlanz, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
9.2. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von TopGlanz, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
TopGlanz 28.09.2024